Erwerbslosentreff Bad Homburg e.V.

Goldene Regeln

1. Anträge rechtzeitig stellen, d. h. sofort, wenn Hilfe notwendig und kein Geld mehr da ist!

2. JEDER im Alter von 15 – 65 Jahren hat ein Anrecht, einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen. Hiermit ist nicht nur der Antrag auf ALG II gemeint, sondern z. B. auch ein Antrag auf Erstausstattung, Kaution etc.
(§ 36 Abs. 1 SGB I, § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

3. Gehen Sie NICHT alleine zum JobCenter. Sie haben ein Recht auf Anwesenheit eines Beistandes. Nehmen Sie dieses Recht unbedingt wahr. Es ist zu Ihrem eigenen Schutz.
(§ 13 Abs. 4 SGB X)

4. Achtung: Ein Antrag ist nicht mit dem Antragsformular zu verwechseln! Das Formular ist nur eine "Arbeitshilfe" für die Sachbearbeite (SB). Also, wenn Sie selber einen Brief verfasst und diesen eingereicht haben, dann ist auch das ein Antrag. Mit "Antrag" ist nämlich im juristischen Sinne eine (einseitige) Willenserklärung gemeint, welche nicht zwangsläufig auf einem Formular erfolgen muss.

5. Die SB haben die Pflicht, diese Anträge anzunehmen. Also, nicht abwimmeln lassen. Zeit ist ein enorm wichtiger Faktor, da die Anträge rückwirkend auf den Beginn des Monats wirken, in dem sie eingereicht wurden!
(§§ 16 und 17 SGB I)


6. Der sicherste Weg ist immer ein schriftlicher Antrag! Unbedingt einen schriftlichen Bescheid anfordern. Das ist Ihr gutes Recht  und die Voraussetzung, um eine Entscheidung des Amts vor Gericht überprüfen lassen zu können.
(§ 33 Abs. 2 SGB X)


7. Fertigen Sie von jedem Formular bzw. Schriftstück, das Sie bem JobCenter einreichen, eine Kopie für ihre Unterlagen an!
WICHTIG: Heben Sie unbedingt ALLE Unterlagen auf, auch wenn sie kein ALG II mehr beziehen. Das JobCenter kann bis zu 10 Jahren Rückforderungen stellen. Ohne Ihre Unterlagen können Sie nicht nachvollziehen, ob die Rückforderung korrekt ist oder nicht!
(§ 45 Abs. 3 SGB X)

8. Lassen Sie sich unbedingt den Empfang quittieren! Entweder auf Ihrer Kopie des Formulars oder, bei formlosen schriftlichen Anträgen, auf einer Kopie des Briefes. Sollte dies nicht möglich sein (Wochenende, JobCenter geschlossen etc.), dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Sie werfen den Brief im Beisein eines Zeugen in den Hausbriefkasten.
b) Sie versenden den Brief per Einschreiben mit Rückschein.
Rückschein unbedingt aufbewahren!
Dies gilt auch, wenn Ihnen rechtswidrig eine Eingangsbestätigung rigoros verweigert wird!

9.
Geben Sie NIEMALS Ihre Originale (Mietvertrag, Kontoauszüge etc.) aus der Hand! Diese gehen zu leicht verloren oder es wird später behauptet, Sie hätten sie nie eingereicht. Ohne Ihre Originale haben Sie keine Beweismittel mehr in der Hand, falls es zu Problemen kommen sollte. Lassen Sie sich also nicht einlullen von Sätzen wie: "Ich schicke Ihnen die Sachen dann zu." oder: "Sie können die Unterlagen dann beim nächsten Termin wieder mitnehmen". Wenn die/der SB angeblich keine Zeit oder keine Lust hat, dann packen Sie ihre Unterlagen wieder ein. Lassen Sie sich einen neuen Termin geben oder bestehen Sie darauf, dass man sich jetzt die Zeit für sie nimmt!

10.
Wichtig! Die/Der SB ist NICHT Ihr "Beichtvater"! Zu oft wird versucht, auf die "freundliche Tour" an Informationen zu gelangen, die für die Antragsbearbeitung absolut nicht relevant sind. Ein gesundes Misstrauen ist hier durchaus angebracht. Im Zweifel fragen Sie also nach, wofür genau die Angaben benötigt werden.